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Beitrag vom 19.06.2008
Kalifornien erlaubt gleichgeschlechtliche Ehen
Andrea Petzenhammer
In den USA wird wieder über Ehen bei lesbischen und schwulen PartnerInnenschaften diskutiert. Das oberste Gericht Kaliforniens erklärte das gesetzliche Verbot der "Homo-Ehen" für verfassungswidrig.
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs Kaliforniens sind seit Montag, 16. Juni 2008 in Kalifornien gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt – oder zumindest nicht mehr verboten. Das Gericht erklärte das gesetzliche Verbot als nicht verfassungsgemäß. Damit ist Kalifornien nach Massachusetts der zweite Staat in den USA, in denen lesbische oder schwule Paare heiraten können. Während in Massachusetts aber Residenzpflicht besteht, können in Kalifornien auch BürgerInnen anderer US-Bundesstaaten ihre Hochzeit feiern. Der Staat New York kündigte außerdem eine Anerkennung der in Kalifornien geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen an.
Im Gegensatz zu den – in den Bundesstaaten Vermont und Connecticut möglichen – eingetragenen LebenspartnerInnenschaften, hat eine Heirat viele soziale und finanzielle Vorteile. Im Notfall können die PartnerInnen über die gegenseitige medizinische Versorgung entscheiden und bei der Sozialversicherung und bei Erbschaften sind finanzielle Erleichterungen möglich. Da die Regierung in Washington die gleichgeschlechtliche Heirat nicht anerkennt, greifen jedoch beispielsweise Bestimmungen im Bereich der Migration und der Bundeseinkommenssteuer nicht.
Die GegnerInnen des Urteils versuchen jetzt per Volksabstimmung, ein entsprechendes Verbot in die Verfassung einzufügen. Allerdings hat sich die Stimmung in der Bevölkerung verändert. Während sich 2001 noch die Mehrheit der kalifornischen Bevölkerung Ehen nur zwischen gemischtgeschlechtlichen Paaren vorstellen konnte, ergab eine Umfrage vom 18. Juni 2008, dass inzwischen 51 Prozent der BürgerInnen Ehen zwischen homosexuellen PartnerInnen zustimmen würden.
Nichtsdestotrotz heirateten bereits am Montag, 16. Juni 2008 mit Inkrafttreten des Urteils um 17:00 Uhr erste lesbische und schwule Paare. Unter den Frischvermählten waren auch die Vorkämpferinnen der Homosexuellenbewegung, Del Martin, 87, und Phyllis Lyon, 83, die bereits seit 55 Jahren ein Paar sind.
Insgesamt stehen die Chancen, dass zukünftig staatenübergreifend gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt werden, eher schlecht. Die Präsidentschaftskandidaten für die Wahl im November 2008, John McCain und Barak Obama, sind beide gegen ein gesetzliches Recht auf Heirat für Lesben und Schwule. Allerdings unterstützt auch keiner der Kandidaten eine Verankerung des Verbots in der Verfassung.
In den Ländern Israel, Belgien, Niederlande, Kanada, Südafrika und Spanien können auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen, obwohl die Annerkennung meistens auf das jeweilige Land beschränkt ist. Norwegen wird Ehen zwischen Homosexuellen ab 2009 anerkennen. In Deutschland können gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnenschaften geschlossen werden. Diese beinhalten aber weder die steuerlichen Erleichterungen noch die Rechte im Bereich Adoption, die eine (heterosexuelle) Ehe bietet. Ende Januar 2008 hat die EU-Kommission ein Verfahren wegen Diskriminierung gegen die deutsche Bundesregierung eröffnet. Sie sieht eine Benachteiligung für Beamte, die bei Bezahlung (Verheiratetenzuschlag) und Rentenbezügen innerhalb einer homosexuellen PartnerInnenschaft im Vergleich zur Ehe benachteiligt sind.
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